Allgemeine Gechäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und/oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonstwie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist und der aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsabschluss, frühere Angebote von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns, Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.

1.3. Anders lautende Bedingungen des Kunden verpflichten  uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.

3. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.

3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. von uns nicht verursachte Schwierigkeiten, selbst beliefert zu werden. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei unseren Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

3.4. Im Fall unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

4. Zahlung
4.1. Rechnungen sind ? wenn nicht anders vereinbart ? binnen 14 Tagen ab Zugang ohne jeden Abzug zu bezahlen.

4.2. Bei Zahlung durch Scheck gelten die üblichen Scheckvorbehalte.

4.3. Der Käufer ist nur zum Skontoabzug berechtigt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Skontobetrag wird von uns nachgefordert, sofern die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bei uns eintrifft. Bei Zahlung durch Verrechnungsscheck ist kein Skontoabzug möglich.

4.4. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, unbeschadet weitere Schadensersatzansprüche auf die rückständige Summe Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins als Verzugsschaden zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis eines niedrigeren Schadens offen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Leistungen an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns den Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).

5.2. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. von einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

6. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
6.1. Wir stehen dafür ein, dass die von uns geleisteten Arbeiten sowie die gelieferten Materialien mangelfrei sind. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Ausführung sowie unerhebliche technische Änderungen bleiben vorbehalten. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

6.2. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Leistungen, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.

6.3. Unsere Gewährleistungsverp?  ichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe durch den Kunden oder nicht zu unserem Anforderungsbereich gehörenden dritten Personen oder dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezi?  kationen entsprechen. Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind Verbrauchsmaterialien sowie Verschleißteile.

6.4. Wir leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

6.5. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn wir unserer Verp?  ichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens zwei Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.

6.6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Punkt 3.4. bleibt davon unberührt.

7. Montage
7.1. Der Kunde gestattet uns bzw. der von uns beauftragten Montage?  rma das Betreten des Grundstücks, um alle mit der Montage verbundenen Arbeiten vornehmen zu können. Mauerdurchbrüche, Stemm- und Montagearbeiten, die notwendig sind, um die Elemente fachmännisch zu montieren, werden ebenfalls gestattet. Kann die Montage trotz vorheriger Ankündigung nicht vorgenommen werden und hat der Kunde dies zu vertreten, ist er verpflichtet, die uns hierdurch entstandenen Schäden zu ersetzen.

7.2. Für Schäden, die bei Aus- oder Einbau am Baukörper unvermeidbar sind, übernehmen wir keine Haftung. Etwa notwendige Verputzarbeiten hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung ausführen zu lassen.

8. Sonstige Bedingungen
8.1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, wird die gesamte Vergütung sofort fällig.

8.2. Kündigt der Kunde den Vertrag, sind wir berechtigt, 40 % der vereinbarten Vergütung als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Stand: 01.01.2019

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